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Ihr Ansprechpartner für neue Projekte
- Jan Meißner (Geschäftsführung)
- E-Mail: jan.meissner@officealpha.de
- Tel.: 040 60943267
Nordrhein-Westfalen
In NRW bieten sich gleich 2 Fördermöglichkeiten an, zum einen der MID Invest und zum anderen der MID Digitalisierung. Beide Fördermöglichkeiten sind ausgerichtet auf die Digitalisierung Ihres Unternehmens.
MID Invest im Detail
Eckpunkte der Förderung
- Investitionen in spezifische, technologiebasierte Hard- und Software zur Digitalisierung und Optimierung von Unternehmensprozessen
- Fachmännische Installation und Einweisung der Hard- und Software im Rahmen der Investition förderfähig, sofern vom selben Anbieter angeboten
- Fördersumme von mindestens 3.000 Euro für Kleinstunternehmen und mindestens 4.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen; maximale Fördersumme jeweils 25.000 Euro
- Förderquote: 60% für Kleinstunternehmen, 50% für kleine Unternehmen, 30% für mittlere Unternehmen
- Durchführungszeitraum max. 3 Monate
Wer wird gefördert?
MID-Invest können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen. Nähere Informationen finden Sie in der KMU-Definition der Europäischen Kommission oder in den FAQ.
Was wird gefördert?
MID-Invest fördert ausgewählte IKT-Hardware und -Software, die dem Unternehmen einen digitalen Mehrwert bietet und zur Digitalisierung und digitalen Optimierung von Unternehmensprozessen beiträgt. Gefördert werden erstmalige Investitionen in die entsprechende Hard- und Software und die hierfür notwendige fachmännische Implementierung und Installation sowie ggfs. eine Einweisung. Auch der Kauf entsprechender Lizenzen wird für einen Zeitraum von 12 Monaten gefördert.
Nicht förderfähig sind dagegen beispielsweise eine grundlegende Büroausstattung, Lizenzen für Webshops und Homepages, Beratungsleistungen oder Infrastrukturmaßnahmen.
Förderfähige Hard- und Software:
- Spezifische Branchensoftwarelösungen zur Prozessdigitalisierung
- Buchhaltungssoftware
- Customer-Relationship-Management (CRM)
- Einsatz von Chatbots zur Stärkung der digitalen Beratung und Kundenorientierung
- Waren- und Lagerwirtschaftssysteme
- Dokumentenmanagementsysteme (DMS)
- Enterprise-Ressource-Planning (ERP)
- Funkboniersysteme
- Sensoren/Aktoren/Spezialscanner
- Virtual und Augmented Reality Lösungen (Hard- und Software)
- Anlagen, Maschinen und Geräte zur lückenlosen Digitalisierung und digitalen Optimierung der internen Unternehmens-/Produktionsprozesse
- Penetrationstest zur Bestimmung von IT-Sicherheitslücken
- Firewall (Hard- und Software) zur IT-Sicherheit
- Virenschutzsoftware in Verbindung mit einem Penetrationstest
- Sicherheits-Managementsystem (ISMS)
- Digitaler Identitätsnachweis (z.B. digitale Signatur zur sicheren Kommunikation)
- Mobile Device Management Systems zur Erhöhung der Datensicherheit
- Integrationssoftware-Lösungen zur Vernetzung von Anwendungen und Systemen (SaaS-Lösungen)
Eine Übersicht nicht förderfähiger Hard- und Software finden Sie in den FAQ im Abschnitt „Förderrahmen“.
Wie wird gefördert?
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in ein Losverfahren und eine daran anschließende Antragstellung.
Die Registrierung, die Bestätigung zur Teilnahme am Losverfahren und die Antragstellung sind ausschließlich online möglich.
Losverfahren
In einem ersten Schritt wird durch ein Losverfahren, das immer am ersten des Monats stattfindet, das verfügbare Antragskontingent unter allen registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern vergeben. Diese Ziehung erfolgt monatlich. Die Termine werden online direkt im Antragstool bekanntgegeben. Die durch das Losverfahren bestätigten Unternehmen erhalten im Anschluss personalisierte Zugangsdaten. Achtung: Der Erhalt dieser Zugangsdaten ist nicht gleichzusetzen mit einer automatischen Förderzusage!
Antragstellung
Mit den personalisierten Zugangsdaten können die durch das Losverfahren bestätigten Unternehmen im zweiten Schritt innerhalb von 28 Tagen einen Förderantrag im gleichen Portal stellen. Die online gestellten Anträge werden durch den Upload der unterschriebenen und eingescannten „Abschließenden Erklärung zur Antragstellung MID-Invest“ rechtskräftig.
Erst nach vollständigem Eingang der Unterlagen wird der Antrag formal und fachlich geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei die Plausibilität des Digitalisierungsplanes sowie seine Umsetzbarkeit. Im Anschluss erhalten die Unternehmen eine verbindliche Förderzusage.
Rahmenbedingungen
Nur die erstmalige Investition der gelisteten IT-Hard- und Software im Unternehmen ist förderfähig.
Das Unternehmen muss in der Lage sein, den nicht geförderten, für die Vornahme der Investition aber notwendigen Eigenanteil selbst oder durch Dritte aufbringen zu können.
Nicht ausgewählte Unternehmen können nach aktiver Bestätigung im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.
Ende der Förderung: 31.12.2022
Weiterführende Links
MID Gutscheine Digitalisierung im Detail
Eckpunkte der Förderung
- Analyse und Umsetzung eines konkreten Digitalisierungsprojekts
- Externe Begleitung für die (Weiter-) Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren
- Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der freien Wirtschaft
- Potenzialanalyse möglich, Umsetzungsschritt obligatorisch
- dotiert mit bis zu 15.000 Euro
MID-Digitalisierung ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen, konkrete Digitalisierungsprojekte umzusetzen. Unternehmerinnen und Unternehmer können mithilfe des Gutscheins einen umfassenden Digitalisierungsauftrag an externe Auftragnehmer vergeben, um intelligente und digitale Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren weiter- oder neu zu entwickeln. Dabei können bei einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einem Unternehmen Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten beauftragt werden.
Am Anfang des Projekts kann ein Analyseschritt stehen. So kann beispielsweise in einer Potenzial- oder Status-quo-Analyse untersucht werden, in welchem Ausmaß das neue oder zu optimierende Produkt, Produktionsverfahren oder die Dienstleistung bereits digitalisiert ist. Im Fokus des Projekts muss aber der zweite, obligatorische Schritt stehen: die Umsetzung der geplanten Entwicklung.
Wer wird gefördert?
Einen MID-Gutschein können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen (KMU-Definition der Europäischen Kommission, s. auch FAQ). Die Gutscheine werden vom Unternehmen selbst beantragt, das dann EU-weit frei wählen kann, welchen Auftragnehmer es mit der Umsetzung der gewünschten Leistung beauftragt.
Was wird gefördert?
Das Projekt kann in allen Branchen und Themenfeldern angesiedelt sein. Schwerpunktmäßig sollen mit der Gutscheinvariante MID-Digitalisierung die Entwicklung und der Einsatz intelligenter Applikationen sowie die digitale Vernetzung von Maschinen gefördert werden.
Hierfür soll vor allem auf den bereits in den vergangenen Jahren geschaffenen Möglichkeiten, große Datenmengen zu erfassen, aufgebaut werden: KMU werden nun dazu ermutigt, Daten nicht nur zu erheben, sondern auch mit Methoden des maschinellen Lernens auszuwerten. Auf diese Weise können basierend auf Algorithmen neue Wege der Automatisierung und Vorhersage generiert werden. In der Produktion können so Ausschusszahlen oder Nachrüstzeiten reduziert werden, wenn miteinander vernetzte Maschinen selbstständig Probleme erkennen. Im Baugewerbe eröffnen sich Möglichkeiten, digitale Werkzeuge zu entwickeln und mittels Augmented Reality zu erproben. Und im Gesundheitswesen können beispielsweise altersgerechte Assistenzsysteme trainiert werden. Idealerweise sollte bei den Projekten auch die IT-Sicherheit berücksichtigt werden – reine/allgemeine Maßnahmen aus diesem Bereich werden jedoch nicht gefördert.
Wie wird gefördert?
Anträge stellen die KMU selbst. Dabei wird der Antrag online über das Antragsmodul generiert und durch den Upload der unterschriebenen Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Gutschein rechtskräftig. Sobald ein Unternehmen eine Förderzusage (Zuwendungsbescheid) erhalten hat, kann es eine Hochschule, eine Forschungseinrichtung oder ein Unternehmen der freien Wirtschaft (Start-up, Ingenieurbüro, IT-Beratung, etc.) mit Sitz in der Europäischen Union beauftragen.
Die Förderung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip, bei dem die Unternehmen zunächst in Vorleistung gehen und nach dem Projektabschluss den Förderanteil zurückerstattet bekommen. Der Anteil der Rückerstattung (Förderquote) liegt für kleine Unternehmen bei 50 Prozent, für mittlere Unternehmen bei 30 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 15.000 Euro.
Rahmenbedingungen
Ende der Förderung: Keine Frist gesetzt, kann jederzeit beendet werden.
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