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Office Alpha Geschäftsführer Jan Meißner

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Bremen

ReStart Digitalisierung im Detail

Wer wird gefördert?

  • Kleinst-, Klein und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive Handwerksbetriebe und Soloselbstständigen, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • Freiberuflich Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • Unternehmen, die vor dem 31.12.2020 gegründet worden sind
  • Förderfähig ist nur eine Selbstständigkeit pro Person. Nebenberufliche Selbstständigkeiten sind nicht förderfähig

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:

  • Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und -verfahren
  • Verbesserung der Informationssicherheit
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien, die von Externen erbracht werden

Das Qualifikationsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch eine Zertifizierung nach der ISO 27001 oder eine Akkreditierung nach AZAV.18 oder eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogramms „go-digital“ belegbar sein.

Wie wird gefördert?

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung für Kleinst- und kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige in Höhe von 40%der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung für mittlere Unternehmen von 30%der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Kostenerstattungsprinzip – nach erfolgreichem Verwendungsnachweis erfolgt die Auszahlung der Zuwendung

Rahmenbedingungen

  • Beginn der Maßnahme erst nach Antragstellung und Genehmigung
  • Einhaltung des Gesetzes zum Bremer Mindestlohn

Ende der Förderung: 15.05.2022

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