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Brandenburg

Das Ziel des Förderprogramms Innovationsgutschein (BIG) Digital ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU.

Dies soll erreicht werden durch:

  • Technologie- und Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu Unternehmen (BIG-Transfer)
  • wirtschaftlich umsetzungsgetriebene FuE-Vorhaben (BIG-FuE)
  • die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital)
  • den chancenreichen Zugang zur EU-Förderung (BIG-EU).

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) Digital im Detail

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetrieben
  • Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
  • auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU, inklusive Handwerk gemäß der geltenden EU-Definition und
  • KMU mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg (Sie müssen der EU-KMU-Definition entsprechen)
  • Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Freiberufler sind von der Förderung in der BIG – Richtlinie ausgeschlossen.

Bei den Fördertatbeständen BIG-Transfer, BIG-EU und BIG-FuE (FuE = Forschung und Entwicklung) müssen die KMU den Primäreffekt erfüllen und eine förderfähige Tätigkeit nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ausüben. Die Antragsteller müssen zudem gewerbesteuerpflichtig sein.

Bei dem Fördertatbestand BIG-Digital und einer Förderung mit EFRE Mitteln muss der Primäreffekt nicht erfüllt sein.

Was wird gefördert?

  • Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
  • Auftrags-FuE zur Lösung wissenschaftlich-technologischer Aufgaben (kleiner und großer BIG-Transfer),
  • eigene FuE-Aktivitäten (BIG-FuE),
  • Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital),
  • Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU).

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für:

Den kleinen BIG-Transfer im Wege der Vollfinanzierung (100%), maximal 5.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (nur einmalig und nur bei einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung beantragbar),

Den großen BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 15.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (mehrmals, aber höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten beantragbar).

Den BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 100.000 EUR bei einer Laufzeit von max. zwei Jahren (eine erneute Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung möglich).

Den BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung,

Den BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%), max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten

Rahmenbedingungen

Ende der Förderung: 31.12.2023