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Bayern

Jedes Unternehmen braucht eine digitale Strategie – je höher der Digitalisierungsgrad, desto größer sind die Chancen auf den Geschäftserfolg. Mit dem Digitalbonus unterstützt das Land Bayern die kleinen Unternehmen in Bayern. Im Mittelpunkt der Förderung stehen digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit.

Digitalbonus Bayern Standard im Detail

Wer wird gefördert?

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommt.

Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Unternehmen, die dieses Kriterium erfüllen, können grundsätzlich einen Digitalbonus beantragen. Freiberufler sind allerdings auch dann nicht förderfähig, wenn sie eine gewerbliche Rechtsform haben.

Sie können nicht gefördert werden, wenn

  • Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
  • für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
    auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Ob Ihr Unternehmen ein kleines Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab: Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.

Was wird gefördert?

Eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ist dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf de neuesten Stand gesetzt wird.

Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen abgestimmte Lösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung förderfähig. Es sind auch Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen zuwendungsfähig, soweit am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z. B. nach ISO 27001).

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbietereinschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Hardware und Software.

Förderfähig sind Leistungen externer Anbieter für IKT-Hardware und -Software. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Hierzu gehört insbesondere IKT-Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördert, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Industrie 4.0, datengetriebene Geschäftsmodelle, Warenwirtschaftssysteme, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Sensorik sowie IT-Sicherheit.

Wie wird gefördert?

Bei Standard: 

Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal erhalten.

Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Bei Plus:

Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen. Sie müssen sich also für einen der beiden Förderbereiche entscheiden.

Eine Kombination des Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich.

Rahmenbedingungen

Kriterien für den Digitalbonus Standard:

Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Kriterien für den Digitalbonus Plus:

Beim Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung.

Wichtig ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.

Sie können dabei auf folgende Kriterien eingehen:

  • deutlich besserer Digitalisierungsgrad,
  • hoher messbarer Mehrwert,
  • echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell),
  • Bedienung neuer Märkte,
  • betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland,
  • Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten,
  • signifikante Änderung von Prozessen

Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssystemen etc. zählt zu den häufigen Digitalisierungsmaßnahmen, die durch den Digitalbonus Standard unterstützt werden. 

Ende der Förderung: 31.12.2023

Weiterführende Links zur Digitalförderung in Bayern