Mit dem Förderogramm Digibonus 2 werden die Digitalisierungsaktivitäten von kleinen Unternehmen mit höchstens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Unternehmen sollen ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren und ihre IT-Sicherheit verbessern, um wirtschaftliche Chancen durch die Digitalisierung besser nutzen zu können. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen. Der Fördertopf wurde im Rahmen der Förderinitiative REACT-EU bereitgestellt.
Die Abwicklung der Förderanträge übernimmt hier die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel.
Die Digitalförderung mit dem Digibonus II im Detail
Wer wird in Schleswig-Holstein gefördert?
- Unternehmen sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine, sofern sie dauerhaft wirtschaftlich tätig sind, mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein und nicht mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente).
- Freiberufler, die diese Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.
Was wird gefördert?
- Verbesserung der IT-Sicherheit,
- Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle,
- Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren
Wie wird gefördert?
Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 17.000 Euro werden als nicht rückzahlbaren Zuschuss ausgezahlt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss des Projekts bei Einreichung des Verwendungsnachweises und der weiteren erforderlichen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise).
Rahmenbedingungen für die Förderung
- Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein, das heißt, es dürfen vor der Bestätigung des Eingangs des rechtsverbindlich unterschriebenen Förderantrages bei der WTSH noch keine Hard- oder Software angeschafft oder Dienstleistungen beauftragt worden sein. Planung, Marktrecherche, Preisabfragen etc. gelten nicht als Beginn des Projektes.
- Die geplanten Maßnahmen müssen einen Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen bewirken. Es reicht nicht aus, z. B. ausschließlich die vorhandene Standard-IT-Infrastruktur zu erneuern.
- Die geplanten Investitionen einschließlich Dienstleistungen müssen mindestens 8.000 Euro netto betragen.
- Die geförderten Investitionen in Hard- und Software müssen in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen.
- Das Projekt soll binnen 8 Monaten abgeschlossen sein.
- Für das Projekt darf kein Zuschuss aus anderen Förderprogrammen von Bund, Land, EU oder sonstigen Dritten beantragt worden sein.
Ende der Förderung: aktuelle Laufzeit bis 30.06.2023 geplant
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